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Entwurf einer Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Durchführung des GAP -Strategieplans 2023 – 2027 der Bundesrepublik Deutschland (GAP-SPZuVO)

Die vorgeschlagene Landesverordnung bestimmt im Wesentlichen, welche Behörde für die Entgegennahme und Bearbeitung von Förderanträgen und Zahlungsanträgen, für die Durchführung der Verwaltungskontrolle, für die Bewilligungen der Förderung sowie für die Festsetzung möglicher Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Verwaltungssanktionen im Rahmen der Umsetzung des GAP -Strategieplans in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Die im Rahmen der vorherigen Förderperiode bestehenden Zuständigkeitsregelungen (vgl. EULLE-Zuständigkeitsverordnung vom 5. Juli 2016 – GVBl. S. 285, BS 7847-2 – in ihrer derzeit geltenden Fassung) werden beibehalten.


Letzte Änderung
06.10.2023
Veröffentlicht am
06.10.2023
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