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Entwurf einer Landesverordnung über die elektronische Aktenführung im Strafverfahren (EStrafAktVO)

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers ab dem 01. Januar 2026 die Führung elektronischer Akten in allen wesentlichen Verfahrensordnungen der Justiz verpflichtend sein.

 

Nachdem die Einführung der elektronischen Akte in Rheinland-Pfalz in verschiedenen Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit im Bundesvergleich bereits weit fortgeschritten ist und auch in den Bereichen der Fachgerichtsbarkeit und bei der Justiz geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren bereits Pilotprojekte begonnen wurden, sollen nunmehr – rechtzeitig vor der verpflichtenden Einführung ab dem 01. Januar 2026 – auch erste Erfahrungen mit der elektronischen Akte in Strafsachen gewonnen werden. Dazu ist beabsichtigt, die elektronische Führung von Strafakten zunächst an einzelnen Standorten der Justiz in Rheinland-Pfalz bei den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften zeitnah zu pilotieren.

 

Um dies zu ermöglichen, ist der Erlass einer Landesverordnung erforderlich, welche zum einen die technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Akte in Strafsachen festlegt und zum anderen die zuständigen Ministerien ermächtigt, Zeitpunkt und Umfang der elektronischen Aktenführung in Strafsachen entsprechend den Planungen im jeweiligen Geschäftsbereich selbst durch Verwaltungsvorschrift zu regeln. Dies soll durch den vorliegenden Entwurf einer Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in Strafsachen umgesetzt werden.


Letzte Änderung
03.04.2023
Veröffentlicht am
03.04.2023
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