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Entwurf des dritten Medienänderungsstaatsvertrages

Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines Dritten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag). Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
20.09.2022
Veröffentlicht am
20.09.2022
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