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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung


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Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes

Die vorliegende Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes bewirkt die Übertragung der operativen Umsetzung der Bildungsfreistellung vom für Weiterbildung zuständigen Ministerium auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

 

Ziel der Änderung der Landesverordnung ist, Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Verfahrensabläufe zu optimieren, in dem das Ministerium von den operativen Aufgaben entlastet und die im LSJV bestehende Expertise genutzt wird.

 

Die Änderung der Landesverordnung ist zudem ein Beitrag zum Schutz des beziehungsweise der Betroffenen und zur Selbstkontrolle der Behörden, da zukünftig eine Einspruchsmöglichkeit für Bescheide direkt bei der ausstellenden Stelle gegeben ist.


Letzte Änderung
06.07.2023
Veröffentlicht am
06.07.2023
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