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Entschließung des Bundesrates „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs“

1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs“ beim Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erhält in Abstimmung mit der Staatskanzlei Redaktionsvollmacht. 3. Die Staatskanzlei wird gebeten, die Zuleitung des Entschließungsantrags an den Bundesrat zur Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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