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Entlastungder Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2020; Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs

1. Der Ministerrat nimmt den Jahresbericht 2022des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat beschließt, zum Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs Stellung zu nehmen. Er bittet das Ministerium der Finanzen, auf der Grundlage der Beiträge der von den Prüfungsfeststellungen betroffenen Ressorts den Entwurf der Stellungnahme zu fertigen und ihm für die Sitzung am 10. Mai 2022 vorzulegen. Die Ressorts werden gebeten, ihre Beiträge dem Ministerium der Finanzen bis spätestens zum 28. März 2022 zu übersenden.


Letzte Änderung
24.02.2022
Veröffentlicht am
24.02.2022
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