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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017; hier: Schlussbericht der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017. 2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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