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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015; Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2017 des Rechnungshofes b) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014; Ergänzung des Schlussberichtes der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2017 des Rechnungshofes im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2015 und die Ergänzung des Schlussberichtes der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2014. 2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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