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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Pflicht des Meldeverfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023, Auswirkung im Schulbereich insbesondere auf berufsbildende Schulen bezüglich Krankmeldungen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Bildung


Letzte Änderung
25.01.2023
Veröffentlicht am
23.01.2023
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