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Einzelfalllösung bei Strafunmündigkeit?

Ablehnende Haltung des Justizministers zu einer generellen Absenkung des Strafmündigkeitsalters, stattdessen Einzelfallprüfung durch Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gerichte bei Jugendlichen in der Altersspanne von 12 bis 14 Jahren; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
11.09.2019
Veröffentlicht am
28.08.2019
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