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Einsetzung „Rat zur Gestaltung und Begleitung des Strukturwandels (Transformationsrat)

1. Der Ministerrat beschließt die Einsetzung des „Rats zur Gestaltung und Begleitung des Strukturwandels (Transformationsrat). Aufgabe des Transformationsrats ist es, auf die Spezifika der rheinland-pfälzischen Unternehmen und Beschäftigten zugeschnittene Maßnahmen zu entwickeln, um gerade kleine und mittlere Unternehmen und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgreich beim Weg durch die Transformation zu unterstützen. 2. Der Transformationsrat soll branchenoffen sein. In einem ersten Schritt werden der DGB, die LVU und die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland um die Benennung von Mitgliedern für den Transformationsrat sowie das vorbereitende Gremium auf Arbeitsebene gebeten. 3. Die federführende Zuständigkeit für den Transformationsrat liegt in der Staatskanzlei. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie - soweit punktuell erforderlich - mit weiteren Ressorts. Ein wiederkehrender mündlicher Bericht im Ministerrat ist vorgesehen. 4. Die Landesregierung wird im Transformationsrat durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatsminister Dr. Volker Wissing, Staatsministerin Ulrike Höfken, Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichenthäler und Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf vertreten sein. Vertretung im Verhinderungsfall erfolgt auf Staatssekretärsebene. 5. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur als feste Mitglieder des Transformationsrats werden gegenüber der Staatskanzlei um zeitnahe Benennung jeweils zweier Personen gebeten, die in das vorbereitende Gremium auf Arbeitsebene entsandt werden sollen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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