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Einrichtung eines Landesjugendbeirates

Die Ministerratsinformation informiert über die Einrichtung eines Landesjugendbeirates. Dieses Vorhaben war im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbart worden. Der Landesjugendbeirat soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst Themen aktiv gegenüber der Landesregierung vorbringen können. Eine wirksame Beteiligung von jungen Menschen trägt dazu bei, dass sie demokratische Entscheidungsprozesse miterleben und beeinflussen können. Dadurch wird ihr Bewusstsein für die Demokratie gestärkt. Das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration hat die strukturellen und konzeptionellen Vorbereitungen zur Gründung des Landesjugendbeirates durchgeführt und koordiniert. Dazu gehört die Einrichtung einer Geschäftsstelle und die Durchführung eines breiten Jugendbeteiligungsprozesses. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses und der vorbereitenden Gespräche mit den organisierten Jugendinteressensvertretungen wurden Eckpfeiler für die gemeinsame Arbeit festgelegt und eine Geschäftsordnung erarbeitet. Die Konstituierungsfeier des Landesjugendbeirates wird am 5. Juli 2024 stattfinden.


Letzte Änderung
14.06.2024
Veröffentlicht am
14.06.2024
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