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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung


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Einigung zum OZG-Änderungsgesetz zwischen Bund und Ländern

Konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, einheitliche Standards bei digitalen Verwaltungsdienstleistungen, verstärkte Nutzung von Open-Source-Software, Einführung eines zentralen Bürgerkontos (DeutschlandID) sowie regelmäßige Evaluierungen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien


Letzte Änderung
02.07.2024
Veröffentlicht am
01.07.2024
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