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Einführung der Leitlinie zur Informationssicherheit der Landesverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz (VV Leitlinie zur Informationssicherheit)
1. Der Ministerrat beschließt die Leitlinie zur Informationssicherheit der Landesverwaltung. 2. Der Ministerrat bittet das Ministerium des Innern und für Sport, den Chief Information Security Officer (CISO) und die dazugehörige Organisationseinheit (Geschäftsstelle) aufzubauen und bis zur Einreichung der Haushaltsvoranschläge durch die Ressorts für den Doppelhaushalt 2019/20120 einen Umsetzungsplan zu erarbeiten, der dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Im Rahmen der Erarbeitung des Umsetzungsplanes ist zu prüfen, ob durch eine weitgehende Zentralisierung und Standardisierung von IT-Sicherheitsaufgaben in der Geschäftsstelle des CISO eine Entlastung der wesentlichen Behörden stattfinden kann, die insgesamt zu einem geringeren Personalbedarf führen würde. 3. Die Ressorts werden gebeten, in eigener Zuständigkeit den Informations-sicherheitsbeauftragten für die wesentlichen Behörden ihres Geschäfts¬bereichs zu benennen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:16
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:16
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed