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Einführung der einheitlichen elektronischen Akte in nachgeordneten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung (DIALOG II)

1. Der Ministerrat beschließt die Einführung der einheitlichen elektronischen Akte in den nachgeordneten Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Dies gilt nicht für solche Behörden, bei denen die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung bei langfristiger Betrachtung unwirtschaftlich ist oder soweit aufgrund besonderer Anforderungen eine fachspezifische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung vorhanden ist oder benötigt wird. 2. Der Ministerrat überträgt dem für die E-Akte zuständigen Ministerium die Federführung für die Umsetzung der Einführung. 3. Im Projekt DIALOG II wird ein Lenkungskreis gebildet, in den jedes Ministerium, das die Aufsicht über im Rollout befindliche Dienststellen hat, ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Der Lenkungskreis tagt anlassbezogen. 4. Die nach Abschnitt C und D erforderlichen Stellen, die für die Wahrnehmung zentraler Projekt- und Betriebsaufgaben benötigt werden, und notwendigen Haushaltsmittel werden vom für die E-Akte zuständigen Ministerium für die Haushalte 2022 ff. angemeldet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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