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Dritte Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung mit Baden-Württemberg über die Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften für die Erteilung islamischen und alevitischen Religionsunterrichts

Der Ministerrat nimmt die vorgesehene Verlängerung der im Jahre 2008 geschlossenen und im Jahr 2010 und 2013 jeweils um drei Jahre verlängerten Verwaltungsvereinbarung zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz um weitere drei Jahre zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Ministerin für Bildung, den Landtag gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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