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Die Umsätze und ihre Besteuerung 2021 - Voranmeldungen
Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerksam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheit notwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.
- Letzte Änderung
- 20.06.2023
- Veröffentlicht am
- 15.06.2023
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:38
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:38
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed