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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Rheinland-Pfalz zu. 2. Der Landtag wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Verkehr über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. 3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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