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Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nach Artikel 91b des Grundgesetzes

Eine Beschlussfassung zur Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften soll in der GWK-Konferenz am 03. November 2023 nach Artikel 4 Absatz 5 des GWK-Abkommens erfolgen, um eine nahtlose Fortsetzung der Programmförderung nach Auslaufen des Vorgängerprogramms zum 31.12.2023 sicherzustellen. Der Beschluss kommt zustande, wenn alle 32 Stimmen des Bundes und der Länder Ja-Stimmen sind.

 

Jede Gegenstimme und jede Enthaltung steht einer abschließenden Beschlussfassung durch die GWK entgegen.

 

Zum gegenwärtigen Stand sind noch einzelne Kernaspekte zwischen Bund und Ländern nicht geeint. Zugleich streben Bund und Länder an, das Programm zur Förderung von Forschung an HAW weiterzuentwickeln und fortzusetzen.


Letzte Änderung
10.11.2023
Veröffentlicht am
10.11.2023
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