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Landesamt für Geologie und Bergbau


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BRS: Kohlenwasserstoffe

Die Berechtsamskarten enthalten Informationen zu den aktuellen Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bereich des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Neben den heutigen Berechtigungsformen ERLAUBNIS (nach § 7 Bundesberggesetz [BBergG]), BEWILLIGUNG (nach § 8 BBergG) und BERGWERKSEIGENTUM (nach § 9 BBergG) bestehen zum Teil noch Bergbauberechtigungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BBergG -sogenannte ALTE RECHTE- (nach § 149 BBergG). Sollten Sie weitere Informationen zu den Erdwärme- oder Kohlenwasserstoffkonzessionen benötigen, sind diese in der Regel nach Punkt 11.2 der Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes (Besonderes Gebührenverzeichnis) gebührenpflichtig. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konzessionsinhaber werden vertraulich behandelt und sind von einer Auskunftserteilung ausgeschlossen.


Letzte Änderung
15.10.2024
Veröffentlicht am
15.10.2024
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