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Bioabfall

Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die mit den vorgenannten Abfällen vergleichbar sind. Sie stellen einen bedeutenden Teilstrom beim Siedlungsabfallaufkommen dar und sind aufgrund ihrer Zusammensetzung in besonderem Maße geeignet, nach entsprechender Behandlung Primärenergieträger zu substituieren.


Letzte Änderung
22.04.2010
Veröffentlicht am
08.12.2022
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