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Bestellung eines Kuratoriumsmitglieds der „Stiftung Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz“

Gemäß der Stiftungssatzung besteht das Kuratorium der Stiftung neben anderen Personen auch aus einem von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz vorzuschlagenden Mitglied. Nach dem Ausscheiden des zuvor von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen und von der Landesregierung bestellten Kuratoriumsmitgliedes wird nun die Neubestellung eines Kuratoriumsmitgliedes durch die Landesregierung erforderlich.

 

Zweck der Stiftung ist es, die finanzielle Notlage von rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilten in Rheinland-Pfalz wohnenden Straffälligen zu beheben oder zu lindern, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern und um der Rückfallgefahr entgegenzuwirken. Die Stiftung setzt ihre Mittel als Hilfe bei der Tilgung von Schulden Straffälliger ein. Sie unterstützt sie durch Übernahme von Bürgschaften für Darlehen oder durch Vergabe von zinslosen Darlehen.


Letzte Änderung
15.04.2024
Veröffentlicht am
15.04.2024
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