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Bestellung des Vertreters des öffentlichen Interesses gemäß § 36 VwGO in Verbindung mit § 1 Satz 1 der Landesverordnung über den Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Ministerrat bestellt Herrn Dr. Jörg Schumacher, Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, mit Wirkung zum 1. März 2021 im Nebenamt zum Vertreter des öffentlichen Interesses.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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