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Besonders überwachungsbedürftige Abfälle

Besonders überwachungsbedürftige Abfälle entsprechen Sonderabfällen bzw. gefährlichen Abfällen. Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen. In Rheinland-Pfalz unterliegen gefährliche Abfälle der Andienungspflicht bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH (SAM).

Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge:

 

- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,

- explosiv oder brennbar sind,

- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.


Letzte Änderung
22.04.2010
Veröffentlicht am
08.12.2022
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