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Beschlussfassung über die Regierungsvorlage eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2020

1. Der Ministerrat beschließt, das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2020 in der vorgelegten Form als Regierungsvorlage in den Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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