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Beschluß des Landespersonalausschusses zur Beförderung während der Probezeit und vor Ablauf von mindestens einem Jahr nach der Anstellung oder der letzten Beförderung zum Ausgleich von Verzögerungen infolge der Geburt oder der Betreuung von Kindern oder der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen

  • Normen:VV DEU RP 19950530 LPA 17850 003;VVRP-2005-1-26-95-JM-SF


Letzte Änderung
27.10.2023
Veröffentlicht am
30.05.1995
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