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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Bericht zum Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) gemäß § 4 Abs. 2

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zur Kenntnis. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Bericht zum Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) gemäß § 4 Abs. dem Landtag zuzuleiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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