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Bericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens in den verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz

Erfüllung der Berichtspflicht gemäß § 30 Abs. 1 E-Government-Gesetz (vgl. Drs 17/12960), Vorgehensweise bei der Überprüfung, Ergebnisse und Umsetzung; Anhang I: Liste der Einzelnormen, in denen die Anforderung der Schriftform zugunsten einer formlosen Durchführung des Verwaltungsverfahrens verzichtbar ist; Anlage II: Liste der Einzelnormen, in denen neben der Schriftform die elektronische Abwicklung zugelassen werden könnte


Letzte Änderung
23.01.2022
Veröffentlicht am
21.12.2021
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