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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)
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Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zu dem im Jahr 1971 abgeschlossenen Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
1. Der Ministerrat stimmt dem Beitritt zum Abkommen (Staatsvertrag) der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in seiner Fassung vom 24. Juli 1971 (GVBI. für das Land Nordrhein-Westfalen S. 175-178, BS 2120) über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung über den beabsichtigten Beitritt zum Staatsvertrag zu unterrichten. 3. Die Ministerpräsidentin wird gebeten, die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Abkommen nach erfolgter Landtagsunterrichtung zu bevollmächtigen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
17.11.2024 01:39
Verfügbarkeit:
17.11.2024 01:39
Nutzungsbedingungen:
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