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Beendigung der bestehenden Interministeriellen Arbeitsgruppen
1. Der Ministerrat beschließt, dass die Arbeit der bestehenden Interministeriellen Arbeitsgruppen (IMA) grundsätzlich mit Beginn der neuen Legislaturperiode endet. 2. Im Bedarfsfall kann eine Interministerielle Arbeitsgruppe auf Initiative des federführenden Ressorts oder der Staatskanzlei vom Ministerrat neu beauftragt werden.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:18
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:18
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed