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Beendigung der bestehenden Interministeriellen Arbeitsgruppen

1. Der Ministerrat beschließt, dass die Arbeit der bestehenden Interministeriellen Arbeitsgruppen (IMA) grundsätzlich mit Beginn der neuen Legislaturperiode endet. 2. Im Bedarfsfall kann eine Interministerielle Arbeitsgruppe auf Initiative des federführenden Ressorts oder der Staatskanzlei vom Ministerrat neu beauftragt werden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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