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Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2023

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage „Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 - Bericht der Landesregierung Rheinland - Pfalz“ zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat beschließt, den Bericht dem Landtag entsprechend Ziffer III.5.c der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zuzuleiten. Zudem erteilt er der Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales in Abstimmung mit den Ressorts Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.03.2023
Veröffentlicht am
13.03.2023
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