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Ausnahmen für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG

Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums des Innern und für Sport vom 28. März 2017


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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