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Ausnahmemöglichkeiten vom Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen für Handwerksbäcker in Rheinland-Pfalz

Ab 1. Januar 2020 Belegausgabepflicht auch für Bäckereien, Ziel: Beschränkung der bargeldbezogenen Steuervermeidung, Verhältnismäßigkeit, Belastung für die Betriebe, Gegenmaßnahmen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr


Letzte Änderung
18.12.2019
Veröffentlicht am
04.12.2019
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