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Aufstellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 - Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage
1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 im Landtag einzubringen.
2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.
- Letzte Änderung
- 30.09.2022
- Veröffentlicht am
- 30.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:47
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:47
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed