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Aufstellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 - Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage

1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 im Landtag einzubringen.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.


Letzte Änderung
30.09.2022
Veröffentlicht am
30.09.2022
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