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Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage

1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2021 im Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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