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Aufstellung des Doppelhaushalts 2019 und 2020

1. Der Ministerrat nimmt die vorgelegten Übersichten der Bauprogramme für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis und bittet das Ministerium der Finanzen, die Übersichten als Anlage zum einzelplan 08 in die Regierungsvorlage aufzunehmen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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