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Aufstellung der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2017 und 2018;hier: Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage
1. Der Ministerrat beschließt, die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2017/2018 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2017/2018 im Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:19
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:19
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed