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Aufstellung der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2017 und 2018;hier: Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage

1. Der Ministerrat beschließt, die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2017/2018 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2017/2018 im Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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