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Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2019 - Bewertung aus Sicht der Landesregierung

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage „Arbeitsprogramm der Kommission für 2019 - Bewertung aus Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat beschließt, die Bewertung dem Landtag entsprechend Ziffer III.5.c der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zuzuleiten. Zudem erteilt er der Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales in Abstimmung mit den Ressorts Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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