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Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung – Mitantragsstellung Bundesratsinitiative

Die Wartezeiten auf ein Organ sind viel zu lang. In Deutschland stehen knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für eine Transplantation (Stand 01.01.2024, Quelle: Eurotransplant). Zu viele Patientinnen und Patienten sterben auf der Warteliste.

 

Die derzeitige Regelung (die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“) hat trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen nicht erreichen können, dass signifikant mehr Menschen eine Entscheidung treffen, ob sie Organe spenden wollen oder nicht.

 

Infolge der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Es können dadurch deutliche Verbesserungen der Organspendensituation erzielt werden: Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall. Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit. Die psychologische Ausgangssituation beim Gespräch der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Transplantationsbeauftragten mit den Angehörigen wäre eine dezidiert andere (Entlastung der Angehörigen und Entlastung der Ärztinnen und Ärzte).

 

Aufgrund der Wichtigkeit des Themas wollen mehrere Länder vom Gesetzesinitiativrecht des Bundesrats Gebrauch machen und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt. Grundlage ist ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages aus dem Jahr 2020. Die Situation hat sich im Vergleich zur Reform im Jahr 2020 dahingehend verändert, dass sich der Bundestag – im Vergleich zur Abstimmung im Jahr 2020 – nun anders zusammensetzt, das Thema in manchen Parteien heute anders bewertet wird und sich trotz der Reform im Jahr 2020 die Situation der Organspende nicht wesentlich verbessert hat.

 

Praktisch alle Expertinnen und Experten im Transplantationsbereich plädieren für die Einführung der Widerspruchslösung. Die Bundesrepublik Deutschland würde damit eine wesentliche Grundlage dafür legen, zu den in der Organspende erfolgreichen Ländern in Europa aufzuschließen und die Versorgung der Bevölkerung entscheidend zu verbessern. Praktisch alle Länder in Europa mit hohem Organspendenaufkommen haben als Grundlage unter anderem die Widerspruchslösung eingeführt.


Letzte Änderung
23.05.2024
Veröffentlicht am
23.05.2024
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