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Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zur Aktualisierung und Übertragung neuer Aufgaben

Anlass der Ministerratsbehandlung ist die beabsichtigte Änderung des Abkommens über die ZLS.

 

Die Änderung des Abkommens über die ZLS dient der Aktualisierung des bisherigen Vertragstextes und der Übertragung neuer Aufgaben auf die ZLS.

 

Die Änderung verfolgt inhaltlich folgende Zielsetzungen:

• Redaktionelle Anpassung an den aktuellen Rechtsrahmen:

Aufgrund des Inkrafttretens des neugefassten Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), des neuen Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (Ü AnlG) und des neuen Marktüberwachungsgesetzes (MüG) besteht Änderungsbedarf auch im Abkommen der ZLS.

• Verankerung einer neuen Vollzugsaufgabe:

 

Auf Vorschlag der zuständigen Ressorts der Länder soll mit Wirkung vom 01. Januar 2026 die Zulassung von Prüfstellen für Tanks nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt von der ZLS übernommen werden.

• Verankerung der Übernahme von Marktüberwachungsaufgaben im Bereich „Sprengen“.

• Verankerung der Übernahme von Aufgaben, die im Konzeptpapier von 2013 niedergelegt wurden und von der ZLS bereits ausgeführt werden.

 

Die Änderungen werden vom (Länder-)Beirat der ZLS befürwortet.


Letzte Änderung
10.09.2024
Veröffentlicht am
10.09.2024
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