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Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO)

1. Der Ministerrat beschließt die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO -). 2. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, den Wortlaut der Gemeinsamen Geschäfts-ordnung in der Fassung, die sich aus der gemäß der vorstehenden Nummer 1 beschlossenen Änderung ergibt, mit neuem Datum im Landesintranet bekannt zu machen und erhält Vollmacht für redaktionelle Änderungen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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