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Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO)
1. Der Ministerrat beschließt die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO -). 2. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, den Wortlaut der Gemeinsamen Geschäfts-ordnung in der Fassung, die sich aus der gemäß der vorstehenden Nummer 1 beschlossenen Änderung ergibt, mit neuem Datum im Landesintranet bekannt zu machen und erhält Vollmacht für redaktionelle Änderungen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:17
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:17
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed