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Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen den Bedarf, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber der unter der NS-Herrschaft verfolgten Sinti und Roma nach nunmehr fünf Jahren geübter Praxis und daraus gewonnenen Erfahrungen in Bezug auf die Regelung zur Höhe der jährlichen Pflegepauschalen für Friedhofsträger inhaltlich so abzuändern, dass die Erstattung der Aufwandspauschale zukünftig jährlich das Dreifache der Pauschale für Gräber nach dem Gräbergesetz beträgt. Damit soll dem in der Praxis entstehenden jährlichen Pflegeaufwand, der Friedhofsträgern bei Inobhutnahme von Gräbern entsteht, stärker Rechnung getragen werden.
Dazu soll § 5 Abs. 2 der Vereinbarung wie folgt gefasst werden:
„(2) Erstattet wird neben einem Betrag in Höhe der entgangenen Grabnutzungsgebühr für die Grabstätte eine Aufwandspauschale für den Erhalt und die Pflege der Grabstätte, die dem dreifachen Satz der Pauschale für Gräber nach dem Gräbergesetz entspricht.“
Die geänderte Vereinbarung soll in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 23. bis 25. Oktober 2024 unterzeichnet werden und am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
- Letzte Änderung
- 09.10.2024
- Veröffentlicht am
- 09.10.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:43
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:43
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed