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Allgemeinverbindlicherklärung Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 17. November 2020 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Minister Schweitzer hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
04.01.2022
Veröffentlicht am
04.01.2022
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