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Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für das Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 24. Juni 2020 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Minister Schweitzer hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
04.01.2022
Veröffentlicht am
04.01.2022
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