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Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für das Friseurhandwerk
Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 24. Juni 2020 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Minister Schweitzer hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.
- Letzte Änderung
- 04.01.2022
- Veröffentlicht am
- 04.01.2022
- Offenheit der Lizenz
- Freie Nutzung
- Nutzungsbedingungen Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:22
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:22
Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0