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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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Aktionsplan zur Armutsbekämpfung

1. Der Ministerrat beschließt den „Aktionsplan zur Armutsbekämpfung“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD). 2. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, den Aktionsplan zu veröffentlichen und dessen Umsetzung federführend zu initiieren und zu begleiten. 3. Der Aktionsplan zur Armutsbekämpfung wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie an den Landtag Rheinland-Pfalz weitergegeben und auf der Homepage des MSAGD veröffentlicht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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