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4. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen

Mit dem Beschluss billigt der Ministerrat die Information zur Änderung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zu den Corona-Soforthilfen des Bundes. Mit der Änderung sollen zusätzliche Prüfmaßnahmen, wie z.B. Kontaktaufnahmen mit allen Beziehern der Corona-Soforthilfe, verpflichtende Meldung des tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpasses durch eine Eigenerklärung der Antragsteller, Rückforderung bei Überkompensation oder unterlassener Rückmeldung, ermöglicht werden, um sicherzustellen, dass die Corona-Soforthilfen entsprechend den Vorgaben zu Recht bezogen wurden.


Letzte Änderung
27.07.2023
Veröffentlicht am
27.07.2023
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