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3. Änderung der Verwaltungsvereinbarung „Härtefallfazilität des Bundes und der Länder für die Gewährung von Härtefallhilfen“

1. Der Ministerrat stimmt der 3. Änderung der Verwaltungsvereinbarung „Härtefallfazilität des Bundes und der Länder für die Gewährung von Härtefallhilfen“ zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz zu.

 

2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet.

 

3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.


Letzte Änderung
18.03.2022
Veröffentlicht am
18.03.2022
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