Veröffentlichende Stelle

Ministerium des Innern und für Sport


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium des Innern und für Sport

Themen


Schlagwörter


Links

Datensatz

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2026/2027)

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung

Städtebauförderung 2026/2027 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes

an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung

städtebaulicher Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027

(VV Städtebauförderung 2026/2027) zu.

 

2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport wird

ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Landtag

unterrichtet worden ist.


Letzte Änderung
23.12.2025
Veröffentlicht am
23.12.2025
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen