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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)

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Nationalpark Hunsrück-Hochwald

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat hält am „Konzept der Landesregierung zur Einrichtung eines Nationalparks im Hunsrück und zur zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion“ fest und bekräftigt die Unterstützung der Umsetzung unter Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien und -systematiken sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Der Ministerrat bittet die Ressorts, dem Ministerrat in der Ministerratssitzung am 23. Mai 2017 jeweils den Umsetzungsstand der in ihrer Zuständigkeit zugesagten Fördermaßnahmen und -instrumente sowie einen Plan zu deren weiteren Umsetzung vorzulegen. 4. Der Ministerrat beschließt die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Verstetigung der guten Zusammenarbeit, zur verstärkten Vernetzung der Akteure und zur Abstimmung der Aktivitäten der Landesregierung, um das „Konzept der Landesregierung zur Einrichtung eines Nationalparks im Hunsrück und zur zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion“ unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten umzusetzen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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