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Datensatz
Europaplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz
1. Der Ministerrat beschließt die Vorlage „Europaplan der Landesregierung
Rheinland-Pfalz“ in seiner 4. Ausgabe.
2. Der Ministerrat beschließt, den Bericht dem Landtag entsprechend Ziffer III.5.c
der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung i.V.m. Art. 89 b der
Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtages durch die
Landesregierung zuzuleiten. Zudem erteilt er der Bevollmächtigten des Landes
Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien in Abstimmung mit den
Ressorts Redaktionsvollmacht.
- Letzte Änderung
- 30.01.2026
- Veröffentlicht am
- 30.01.2026
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
08.02.2026 17:01
Verfügbarkeit:
08.02.2026 17:01
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed